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VerzögerungsrügeEntschädigung für überlange Verfahrensdauer?

Abo-Inhalt16.09.20224405 Min. LesedauerVon RA Martin W. Huff, Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH, Singen (Hohentwiel)

| Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter länger erkrankt ist und nicht für eine ausreichende Vertretung gesorgt wird, kann das nach dem BSG eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: AK 10/2022, S. 166 · ID: 48127327

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