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VerfahrensrechtFristverlängerung sorgfältig prüfen: Entscheidet das Gericht wunschgemäß?
Abo-Inhalt17.09.20228069 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen,
Beschluss eingesendet von RA, FA VersR, FA MedizinR Dr. Martin Riemer, Brühl)
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Abruf-Nr. 231152
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| Immer wieder handeln sich Anwälte Probleme bei Fristverlängerungen ein: Verlängert das Gericht eine Frist, darf der Anwalt nicht obligatorisch darauf vertrauen, dass die Verlängerung auch seinem gewünschten Zeitraum entspricht. Ein aktueller Beschluss des OLG Köln zeigt jedoch: Hat das Gericht missverständlich geantwortet, trifft den Anwalt keine Schuld (12.7.22, 15 U 42/22, Abruf-Nr. 231152). Das Gericht hatte sich in der formularmäßigen Bewilligung pauschal auf den Antrag des Anwalts bezogen, ohne vorsorglich hinzuweisen, dass eine Verlängerung „zwei Wochen nach Akteneinsicht“ gar nicht hinreichend bestimmt ist. |

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AUSGABE: AK 10/2022, S. 165 · ID: 48531881
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