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JahresabschlussRechnungsabgrenzungsposten: Welche Vereinfachungen sind im Autohaus (noch) zulässig?

Top-BeitragAbo-Inhalt25.02.20222429 Min. LesedauerVon Steuerberater-Wirtschaftsprüfer Lukas Graf, Meißen

| Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung konnte auf aktive Rechnungs- abgrenzungsposten (RAP) die Vorschrift zu den geringwertigen Wirtschafts-gütern übertragen werden. Dies hatte die Bilanzierung wesentlich erleichtert. Das hat sich aber mit einem BFH-Urteil aus 2021 geändert. Seitdem ist diese Vereinfachung nicht mehr zulässig, sodass aktive RAP auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden sind. Erfahren Sie deshalb, wo es trotz des neuen BFH-Urteils noch Vereinfachungsmöglichkeiten für die Bilanzierung von RAP im Autohaus gibt. |

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AUSGABE: ASR 3/2022, S. 9 · ID: 47959859

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