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AltersversorgungUmwandlung VL in bAV – 15 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss on top?
| Ein ASR-Leser fragt: Wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber 40 Euro für Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält und diese zugunsten einer bAV umwandelt, muss der Arbeitgeber dann 40 Euro + 15 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss zahlen? Oder darf er die 15 Prozent einrechnen? Dr. Claudia Veh antwortet. |
Antwort | Wenn der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Anspruch auf VL vom Arbeitgeber lieber in eine bAV umwandelt, statt das Geld z. B. in einen Bausparvertrag fließen zu lassen, liegt Entgeltumwandlung vor. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber darauf den Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG zahlen muss (sofern die üblichen Voraussetzungen gegeben sind). Denn die 40 Euro VL stellen steuerlich Einnahmen und sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt dar. Zu prüfen ist dabei allerdings stets, ob ein Tarifvertrag existiert, der hierzu eine spezielle Regelung enthält.
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AUSGABE: ASR 3/2022, S. 3 · ID: 47973442