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Handel über die GrenzenRechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?
Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.20223188 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
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Größere Autohausgruppen sind regelmäßig EU-weit tätig. Oft ist es so, dass dann ins deutschsprachige EU-Ausland in deutscher Sprache abgerechnet wird, sonst in Englisch. Eingangsrechnungen kommen sowohl in Deutsch als auch in allen anderen Sprachen, die in der EU gesprochen werden. In der Praxis hat sich jetzt die Frage gestellt, ob ein Betriebsprüfer diese Sprachenvielfalt monieren darf? ASR erläutert, warum die Antwort „Nein“ lautet.
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AUSGABE: ASR 4/2022, S. 3 · ID: 48012289
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