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FahrzeughandelUnverzügliche Rügeobliegenheit nach § 377 HGB beim Handelskauf – auf diese Details kommt es an

Abo-Inhalt21.03.20222792 Min. LesedauerVon Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg

| Die unverzügliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB in puncto Sachmängel im Rahmen eines Kaufs unter Kaufleuten ist von erheblicher Relevanz. Immer wieder führt sie zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden. Erfahren Sie nachfolgend alles, was Sie zu dieser für das B2B-Geschäft im Autohaus wichtigen Regelung wissen müssen. |

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AUSGABE: ASR 8/2022, S. 4 · ID: 47979670

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