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GewährleistungKlage gegen Autohaus vor dem OLG München: Streit um Rückabwicklung eines Leasingvertrags
Abo-Inhalt25.07.20227214 Min. LesedauerVon Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
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Hinweis an Redaktion
| Klagen auf Rückabwicklung von Leasingverträgen wegen vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder angeblicher Mängel sind seit einiger Zeit gang und gäbe. Geklagt wird in diesen Verfahren gegen den Händler als Vertragspartner des Leasingnehmers, also gegen das Autohaus. Dass diese Klagen nicht zwangsläufig zu Ungunsten der Händler ausgehen, zeigt ein Urteil der Berufungskammer des OLG München. ASR stellt das Urteil vor und ordnet es für die Praxis ein. |
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AUSGABE: ASR 8/2022, S. 7 · ID: 48476494
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