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Einfuhrumsatzsteuer/ZölleImporte von Fahrzeugen aus Drittländern: Zolltarifliche Einreihung und Besteuerung

Top-BeitragAbo-Inhalt20.05.202284 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Joachim Metzner, Zoll- und Außenwirtschaftsberater, Marl

| Importieren Sie Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zur EU gehören, müssen Sie bei der Einfuhr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Um dies geschickt zu umgehen, kursieren häufig Gestaltungsmöglichkeiten, die letztlich nicht durchsetzbar sind oder gar den Vorwurf der Steuerhinterziehung zur Folge haben können. Zumindest führen unzutreffende Anmeldungen von Importfahrzeugen häufig zu erheblichen Zollnachforderungen. ASR zeigt Ihnen, worauf zu achten ist. |

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AUSGABE: ASR 6/2022, S. 4 · ID: 48190889

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