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PersonalmanagementAb August: Novelle des Nachweisgesetzes erfordert Anpassung von Arbeitsverträgen

Top-BeitragAbo-Inhalt25.07.20226859 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Das europäische Recht beeinflusst das nationale Arbeitsrecht immer umgreifender. Zum 01.08.2022 wird die EU-Richtline 2019/1152 umgesetzt. Die Änderungen führen zu Handlungsbedarf bei allen Arbeitgebern. Denn Arbeitsverträge müssen dann zusätzliche Angaben zu Kündigung und Probezeit enthalten. ASR zeigt, wie Sie neue Arbeitsverträge gestalten und bestehende Arbeitsverträge anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein. |

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AUSGABE: ASR 8/2022, S. 17 · ID: 48426044

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