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LeasingBGH urteilt über Rücktritt vom Kaufvertrag für Leasing-Fahrzeug bei leasingtypischer Abtretung

Top-Beitrag Abo-Inhalt 07.01.2025 4 Min. Lesedauer

| Eine aktuelle Entscheidung des BGH, die sich mit einer vom Lieferanten des Fahrzeugs gegenüber dem Leasingnehmer (LN) erklärten Aufrechnung befasst, zeigt deutlich: Beim Leasingkonstrukt darf nie übersehen werden, dass der Nutzer des Fahrzeugs, also der LN, nicht dessen Käufer ist. Alle Wertersatzansprüche des Lieferanten richten sich gegen den Leasinggeber (LG) als seinen Käufer. ASR stellt Ihnen das Urteil vor. |

ID: 50273868

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