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UmsatzsteuerEU-Verkauf: Vorsicht bei einem Verkauf nach vorhergehendem Einkauf im EU-Ausland
Abo-Inhalt 21.01.2025 8 Min. Lesedauer Von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
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Hinweis an Redaktion
| Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Abrechnungsfehler sind rückwirkend nicht heilbar. So lautet die neue Rechtsprechung von EuGH und BFH. Die Urteile ergingen zum Nachteil von Kfz-Händlern. Sie sind höchst praxisrelevant. Betroffen sind vor allem Ersatzteil- und Fahrzeug-Verkäufe, die für Kfz-Händler in Grenzregionen zum Tagesgeschäft gehören. ASR zeigt, wie Sie als Kfz-Händler sich vor Nachteilen schützen können. |
Inhaltsverzeichnis
- Wann für deutsche Kfz-Händler die Rechtsprechung wichtig ist
- Beurteilung nach allgemeinen Regeln für Reihengeschäfte
- Vereinfachung in Deutschland nach § 25b UStG
- Vereinfachung in anderen EU-Mitgliedstaaten
- Besonderheiten bei der Rechnungserteilung
- Strenge Anforderungen der Gerichte an die Rechnung
- Weglassen der Angabe kann nicht später berichtigt werden
- Die Vorschriften welches Mitgliedstaats sind anzuwenden?
- Entsprechende Anwendung auf den Ersatzteilhandel
AUSGABE: ASR 2/2025, S. 12 · ID: 50282721
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