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ArbeitgeberleistungenTeilnahme am Firmenlauf: So werden Startgeld, Firmenlaufshirt und Co. lohnsteuerlich behandelt

Top-BeitragAbo-Inhalt28.05.20256 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Viele Unternehmen nehmen mit ihren Arbeitnehmern an Firmenläufen teil. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob und ggf. wie sich die vom Unternehmen getragenen Kosten wie Firmenlaufshirt, Startgebühr, Verpflegung und vieles mehr aus lohnsteuerlicher Sicht beim Arbeitnehmer auswirken. ASR hat die Details für Sie. |

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Bild: Thaut Images

AUSGABE: ASR 7/2025, S. 12 · ID: 50433312

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