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WettbewerbsrechtAutohändler aufgepasst: Wann Sie ein Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen bewerben dürfen

Top-BeitragAbo-Inhalt05.06.20256 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Hannover

| Die Abgrenzung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen ist für Autohändler von erheblicher praktischer und rechtlicher Relevanz. Zugleich ist die Rechtslage nicht immer eindeutig: Wie viele Kilometer darf ein Fahrzeug gelaufen sein? Welche Standzeit ist noch akzeptabel? Und wie wirken sich Probefahrten oder Ausstellungsnutzung auf den Neuwagenstatus aus? ASR beleuchtet die maßgeblichen rechtlichen Kriterien, insbesondere die gefestigte Rechtsprechung des BGH, und gibt Autohändlern eine Orientierung für eine rechtssichere Fahrzeugbewerbung. |

AdobeStock_64416996_Gebrauchtwagen->Neuwagen.jpg (Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com)
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ID: 50428890

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