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UmweltprämieIn den Wirren der Umstellung Umweltprämie verpasst: Autohaus trifft keine Schadenersatzpflicht
Abo-Inhalt27.06.2025179 Min. Lesedauer
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| Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des AG Duisburg-Hamborn befasst sich mit der Frage, ob das Autohaus dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig ist, wenn in den Dezember 2023-Wirren des kurzfristigen Auslaufens der Umweltprämie der Käufer die Umweltprämie nicht mehr bekommen kann. Die Besonderheit des Falls: Hätte das Autohaus blitzartig reagiert, hätte das für den Käufer ein gutes Ende genommen. |
Käufer geht bei Umweltprämie im Dezember 2023 leer aus
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AUSGABE: ASR 9/2025, S. 7 · ID: 50461549
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