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NW-Kauf/FernabsatzBGH klärt erneut Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
| Kfz-Händler verwenden in NW-Kaufverträgen bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern immer wieder eine von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichende Widerrufsbelehrung. Diese greifen Fahrzeugkäufer gezielt an, wenn sie auf Rückabwicklung der Kaufverträge klagen. Mal monieren sie eine fehlende Telefonnummer, mal eine fehlende Telefaxnummer – beides mit dem Ziel, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist, das Widerrufsrecht 14 Tage plus ein Jahr beträgt (und nicht nur 14 Tage) und der Widerruf rechtzeitig erklärt ist. Zwei Mal hat sich der BGH dazu geäußert. |
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerden der NW-Käufer zurückgewiesen, da die Widerrufsbelehrung trotz der fehlenden Angaben rechtmäßig sei und die Widerrufsfrist korrekt angelaufen war:
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AUSGABE: ASR 9/2025, S. 2 · ID: 50458901


