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Gesetzgebung Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung im Gesetzblatt verkündet
| Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung“ wurde am 5.5.25 verkündet. |
Die lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren um 50 % soll dazu beitragen, den Betrieb der Registergerichte zu sichern und ihre Effizienz zu gewährleisten. Im Vorfeld der Gesetzgebung wurde diese Erhöhung vonseiten des Mittelstands kritisiert. Die Erhöhung stelle eine enorme finanzielle Mehrbelastung dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Eine derart hohe Gebührenerhöhung sorge für zusätzliche Belastung und stehe den politischen Bekenntnissen zu einer Senkung der Bürokratiekosten diametral entgegen (s. Stellungnahme des BVMW e. V. Bundesverband).
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AUSGABE: BBP 6/2025, S. 149 · ID: 50418081