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Hilfsmittel zur Verprobung von Umsätzen und Gewinnen Richtsatzsammlung: Das Zustandekommen der Werte darf laut BFH geheim bleiben

Abo-Inhalt06.08.202539 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

| Der BFH hat entschieden, dass die Vertraulichkeitsregelung des § 21a Abs. 1 S. 4 und 5 FVG einem Anspruch nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Bundesländer und des Bundes auf Einsicht in Dokumente im Zusammenhang mit der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung entgegensteht (BFH 9.5.25, IX R 1/24). |

Sachverhalt

AUSGABE: BBP 8/2025, S. 210 · ID: 50485862

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