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Bilanzfehldarstellung bei „Auslagerung“ von PensionszusagenDie Rolle von Rentnergesellschaften und mittelbaren Durchführungswegen seit dem BilMoG
| Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen war lange Zeit ein beliebtes Mittel, um Bilanzen scheinbar zu entlasten. Mit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 hat sich die bilanzielle Behandlung solcher Maßnahmen grundlegend verändert. Insbesondere die Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen bilanziell „verschwinden“ zu lassen, wurde stark eingeschränkt. Heute ist eine bilanzneutrale Auslagerung nur noch über sogenannte Rentnergesellschaften möglich – ein Weg, der zwar legal, aber bilanziell und wirtschaftlich nicht unproblematisch ist. Auch die Nutzung mittelbarer Durchführungswege wie Pensionsfonds und Unterstützungskassen unterliegen seit dem BilMoG strengeren Anforderungen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Hintergrund: Pensionsverpflichtungen und Bilanzierung
 - 2. Frühere Auslagerungswege: Pensionsfonds (Past Service) und Unterstützungskassen (Future Service)
 - 3. BilMoG: Neue Anforderungen an mittelbare Durchführungswege
 - 4. Provisionen bei Pensionsfonds: Ein unterschätztes Risiko
 - 6. Die Rolle von Rentnergesellschaften
 - 7. Bilanzfehldarstellung: Risiken und Grauzonen
 
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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 248 · ID: 50481221