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Sept. 2025

Bilanzfehldarstellung bei „Auslagerung“ von PensionszusagenDie Rolle von Rentnergesellschaften und mittelbaren Durchführungswegen seit dem BilMoG

Abo-Inhalt05.09.2025194 Min. LesedauerVon Paul Hohenstein, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Sachverständiger bAV, stv. Vors. der Bundesfachkommission Steuern & Finanzen BVMW

| Die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen war lange Zeit ein beliebtes Mittel, um Bilanzen scheinbar zu entlasten. Mit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 hat sich die bilanzielle Behandlung solcher Maßnahmen grundlegend verändert. Insbesondere die Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen bilanziell „verschwinden“ zu lassen, wurde stark eingeschränkt. Heute ist eine bilanzneutrale Auslagerung nur noch über sogenannte Rentnergesellschaften möglich – ein Weg, der zwar legal, aber bilanziell und wirtschaftlich nicht unproblematisch ist. Auch die Nutzung mittelbarer Durchführungswege wie Pensionsfonds und Unterstützungskassen unterliegen seit dem BilMoG strengeren Anforderungen. |

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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 248 · ID: 50481221

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