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Nachhaltigkeits-Reporting (VSME)KMU-Standards für Nachhaltigkeits-Reporting verabschiedet

Abo-Inhalt05.09.2025222 Min. Lesedauer

| Die EU-Kommission hat am 30.7.25 ihre Empfehlung zur Anwendung des Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) verabschiedet. Die EU-Kommission empfiehlt nicht börsennotierten KMU und Kleinstunternehmen in der EU, bei ihrer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach diesem Standard zu verfahren. |

  • Die VSME sollen Leitlinien für alle KMU bilden, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte anfertigen wollen, etwa um Informationen für Kreditinstitute und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Zugleich sollen sie den Verwaltungsaufwand für KMU in der Wertschöpfungskette begrenzen. KMU in der Wertschöpfungskette sind gehalten, Informationen über die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens an große Unternehmen und Finanzinstitute zu übermitteln, die gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
  • Die VSME gliedern sich in zwei Module: Das Basismodul richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen und umfasst elf Bereiche mit den wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die häufig von verpflichteten Unternehmen in der Wertschöpfungskette abgefragt werden. Es enthält etwa Kernangaben zu Treibhausemissionen und Umweltkennzahlen. Das Zusatzmodul erweitert das Basismodul und enthält neun zusätzliche Bereiche, die oftmals von Banken und Investoren verlangt werden.
  • Im Gegensatz zu den verpflichtenden Standards ist für die Anwendung der VSME keine Wesentlichkeitsprüfung erforderlich. Vielmehr können KMU die Bereiche anwenden, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.
  • Die Empfehlung zu den VSME soll zudem als Grundlage für die künftigen freiwilligen Standards für Unternehmen dienen, die durch das Omnibus-1-Vereinfachungspaket nicht mehr verpflichtet sind. Dies betrifft Unternehmen, die keine KMU sind, aber nicht den Schwellenwert des „Omnibus 1-Pakets“ erreichen werden.
  • Im Gegensatz zu den verpflichteten Standards von Großunternehmen, die mittels delegiertem Rechtsakt verbindlich verabschiedet wurden, konnte die EU-Kommission für die VSME aus rechtlichen Gründen lediglich eine unverbindliche Empfehlung veröffentlichen. Darum appelliert sie an verpflichtete Großunternehmen und Finanzinstitute, die Einholung von Nachhaltigkeitsinformationen, soweit möglich, auf die VSME zu beschränken. Zugleich empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit verpflichtete Unternehmen und Finanzinstitute die Datenabfrage gegenüber KMU so weit wie möglich auf Nachhaltigkeitsinformationen nach den VSME beschränken.
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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 236 · ID: 50526092

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