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Keine Rückstellung für die künftige Wartung Öffentlich-rechtliche Wartungsverpflichtung ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht

Abo-Inhalt05.09.2025212 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

| Dürfen Unternehmen Rückstellungen bilden, weil ihre Fahrzeuge irgendwann gewartet oder überholt werden müssen – obwohl die maßgebliche Betriebszeit noch gar nicht erreicht ist? Der BFH musste klären, ob eine öffentlich-rechtliche oder vertragliche Wartungspflicht den Beginn einer wirtschaftlichen Verursachung „in die Vergangenheit“ verlagert oder ob solche Aufwendungen ausschließlich den zukünftigen Weiterbetrieb ermöglichen (BFH 19.2.25, XI R 11/22). |

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AUSGABE: BBP 9/2025, S. 246 · ID: 50513194

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