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BÄKTelemonitoring bei Herzinsuffizienz: neue Empfehlungen zur GOÄ-Abrechnung
Abo-Inhalt27.01.20222411 Min. Lesedauer
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| Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat neue GOÄ-Abrechnungsempfehlungen zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz beschlossen (siehe iww.de/s5949). So werden diese Leistungen, die auch im EBM mit neuen Positionen abgebildet sind, nun auch bei der Privatliquidation berücksichtigt. Es geht um Empfehlungen für vier Leistungen. |
1. Anleitung des Patienten
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AUSGABE: CB 3/2022, S. 3 · ID: 47958235
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