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CBChefärzteBrief
März 2022

ArzthaftungFehlende Klingel im Kreißsaal begründet groben Behandlungsfehler – Krankenhaus haftet

Abo-Inhalt01.02.20222043 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Auch fehlende technische Sicherheitsvorkehrungen können einen groben Behandlungsfehler begründen. Demnach handelt ein Krankenhaus grob fehlerhaft, wenn eine Mutter kurz nach der Geburt während des „Bondings“ keine Klingel in Reichweite hat (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 20.09.2021, Az. 1 U 32/20). Auch der Chefarzt kann in die Schusslinie geraten, wenn erforderliche technische Sicherheitsvorkehrungen in seiner Abteilung nicht vorhanden sind. |

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AUSGABE: CB 3/2022, S. 15 · ID: 47933445

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