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CBChefärzteBrief
März 2022

ArbeitsrechtÄrzte in Rufbereitschaft: Sind Vorgaben zur Wegzeit erlaubt?

Abo-Inhalt16.02.2022732 Min. LesedauerVon RA, FA MedR- und ArbR Benedikt Büchling, Dortmund

| Im Rahmen der MD-Strukturprüfungen müssen Krankenhäuser oft die Verfügbarkeit bestimmter Fachärzte innerhalb von 30 Minuten nachweisen. Das Prüfrisiko für die Krankenhäuser ist wirtschaftlich sehr hoch, z. T. existenzbedrohend. Unklar ist vielfach, inwieweit laut Tarif den Ärzten in Rufbereitschaft eine Wegzeit vorgeschrieben werden kann und – falls ja – auf welcher Rechtsgrundlage? Die Arbeitsgerichte beurteilen diese Frage uneinheitlich. Beantwortet werden kann sie lediglich mit einer Tendenz der Rechtsprechung: 30 Minuten sind vertretbar. Dabei ist stets einzelfallbezogen zwischen krankenhaus- und arbeitsrechtlichen Aspekten zu unterscheiden. |

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AUSGABE: CB 3/2022, S. 10 · ID: 47785169

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