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CBChefärzteBrief

GOÄAG Bremen erklärt Hygienepauschale für unzulässig – Folgen für die GOÄ-Abrechnung

Abo-Inhalt03.02.20222640 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Die GOÄ-Hygienepauschale nach Nr. 245 analog (CB 11/2021, Seite 2) – bzw. seit dem 01.01.2022 Nr. 383 analog (CB 01/2022, Seite 1) – hat keine Rechtsgrundlage. Dieser Auffassung ist zumindest das Amtsgericht (AG) Bremen. Es wies die Klage eines Orthopäden gegen einen zahlungsunwilligen Patienten ab (Urteil vom 10.11.2021, Az. 9 C 333/21). Auch wenn das Urteil geringe Folgen haben dürfte, resümiert dieser Beitrag die Urteilsgründe, ordnet das Urteil ein und gibt Empfehlungen für die Privatabrechnung. |

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AUSGABE: CB 3/2022, S. 4 · ID: 47970913

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