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KrankenhausabrechnungImpfverweigerer in Krankenhäusern und MVZs: So minimieren Sie das Risiko für die Abrechnung
| Am 10.02.2022 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Eilantrag gegen die sog. Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen abgelehnt (Az. 1 BvR 2649/21). Entgegen vielen Medienberichten enthält § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Gesundheitswesen keine Impfpflicht gegen COVID-19, sondern ein Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte (s. u.). Spätestens die Diskussion um den o. g. Beschluss der Karlsruher Richter offenbart die Schwachstellen der Gesetzesänderung – nicht nur bzgl. der arbeitsrechtlichen Folgen für Ungeimpfte, sondern auch hinsichtlich der Abrechnung in Krankenhäusern und krankenhauseigenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZs). |
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AUSGABE: CB 3/2022, S. 6 · ID: 47950879