Apr. 2022
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ArzthaftungBGH definiert Maßstäbe zur hypothetischen Einwilligung: Was müssen (Chef-)Ärzte beweisen?
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| Liegt keine oder keine wirksame Einwilligung des Patienten vor, kann sich die Arztseite darauf berufen, dass der Patient hypothetisch in die Therapie eingewilligt hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (CB 08/2021, Seite 7). Welche Maßstäbe hierfür gelten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten wegweisenden Urteil entschieden (BGH, Urteil vom 07.12.2021, Az. VI ZR 277/19). Um die verschiedenen Rechtsauffassungen der Gerichte zu verdeutlichen, beschreibt dieser Beitrag auch die Sichtweise der Vorinstanzen. |
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AUSGABE: CB 4/2022, S. 9 · ID: 48075234
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