Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief
Apr. 2022

ArzthaftungBGH definiert Maßstäbe zur hypothetischen Einwilligung: Was müssen (Chef-)Ärzte beweisen?

Abo-Inhalt14.03.20223697 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Liegt keine oder keine wirksame Einwilligung des Patienten vor, kann sich die Arztseite darauf berufen, dass der Patient hypothetisch in die Therapie eingewilligt hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (CB 08/2021, Seite 7). Welche Maßstäbe hierfür gelten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten wegweisenden Urteil entschieden (BGH, Urteil vom 07.12.2021, Az. VI ZR 277/19). Um die verschiedenen Rechtsauffassungen der Gerichte zu verdeutlichen, beschreibt dieser Beitrag auch die Sichtweise der Vorinstanzen. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: CB 4/2022, S. 9 · ID: 48075234

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte