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DatenschutzChefarzt als Patient im eigenen Klinikum: Wie weit geht der Datenschutz im Behandlungsvertrag?
Abo-Inhalt30.03.20224294 Min. LesedauerVon RAin Bita Foroghi LL.M. oec, zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden
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Hinweis an Redaktion
| Nach § 241 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründet ein Behandlungsvertrag die Nebenpflicht des Behandelnden, dafür zu sorgen, dass die erhobenen Patientendaten nur zu erlaubten Zwecken verarbeitet werden. Die Anrufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wegen vermuteter Datenschutzverstöße hemmt die Verjährung nicht. Das Landgericht [LG] Flensburg wies die Klage eines Chefarztes ab, der sich im Krankenhaus seines Arbeitgebers hatte behandeln lassen (Urteil vom 19.11.2021, Az. 3 O 227/19; Volltext online unter dejure.org). |
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AUSGABE: CB 6/2022, S. 15 · ID: 48114872
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