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SozialrechtKrankenhaus muss Patienten über Leistungen der Pflegeversicherung aufklären
Abo-Inhalt12.01.20221691 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf
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| Manchmal enthalten auch Urteile, die auf den ersten Blick nicht die stationäre Versorgung betreffen, wichtige Aussagen für Krankenhäuser. Dazu gehört das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2021, Az. B 3 P 5/19 R. Die Eltern eines Patienten erstritten die rückwirkende Zahlung von Pflegegeld. Im vorliegenden Fall war die verspätete Antragstellung auf ein Informationsversäumnis des Krankenhauses zurückzuführen. In vergleichbaren Fällen können sich Krankenhäuser demnach gegenüber den Kostenträgern und/oder den Patienten schadenersatzpflichtig machen. |
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AUSGABE: CB 6/2022, S. 19 · ID: 47913601
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