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DRG-AbrechnungStrukturprüfung nach § 275d SGB V: Die StrOPS-RL 2022 macht es Krankenhäusern nicht einfacher
Abo-Inhalt13.07.20227132 Min. LesedauerVon RA und FA MedR, Dr. Tilman Clausen, Hannover, und RA und FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorfvon RA und FA MedR, Dr. Tilman Clausen, Hannover, und RA und FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf
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Hinweis an Redaktion
| Die aktuelle Fassung der Richtlinie des MD Bund „regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS–Codes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ als Grundlage für Strukturprüfungen nach § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht nur etwa einen Monat später veröffentlicht (online unter iww.de/s6607), sondern sie macht Krankenhausträgern das Leben auch nicht einfacher: Neben offenen datenschutzrechtlichen Fragen (Abruf-Nr. 48440958) birgt die Richtline eine Reihe praxisrelevanter Herausforderungen bei der Strukturprüfung, die im Folgenden auszugsweise mit Lösungsvorschlägen dargestellt werden. |
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AUSGABE: CB 8/2022, S. 3 · ID: 48459078
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