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VergütungSind Oberärzte nun doch nicht an den Erlösen des Chefarztes aus Privatliquidation zu beteiligen?
Abo-Inhalt21.09.20228829 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen
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| Haben nachgeordnete Oberärzte Anspruch darauf, an den Privatliquidationserlösen des Chefarztes beteiligt zu werden, wenn der Chefarzt das originäre Liquidationsrecht besitzt (sog. Altvertragler)? Am 03.07.2019 hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln dies bejaht (Az. 5 Sa 104/19, CB 09/2020, Seite 2 f.). Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Entscheidung im Rahmen der Revision des Krankenhauses aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das LAG Köln zurückverwiesen (30.03.2022, Az. 10 AZR 419/19). Direkt betroffen von dem Urteil sind nur sog. Altvertragler mit originärem Liquidationsrecht. |
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AUSGABE: CB 11/2022, S. 8 · ID: 48568425
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