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CBChefärzteBrief
Nov. 2022

InfektionsschutzUngeimpfte Kliniksekretärin scheitert mit Eilantrag: Gesundheitsamt durfte Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen

Abo-Inhalt20.09.20229115 Min. Lesedauer

| Das vom Gesundheitsamt Gelsenkirchen gegen eine nicht gegen COVID-19 geimpfte Krankenhaussekretärin verhängte Verbot, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder dort tätig zu werden, bleibt gültig. Die Sekretärin scheiterte mit ihrem Eilantrag auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). |

Da die Sekretärin dem Klinikträger keinen Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt hatte, hatte dieser das Gesundheitsamt informiert (vgl. CB 08/2022, Seite 8 und CB 03/2022, Seite 6). Das Gesundheitsamt hatte der Sekretärin daraufhin verboten, das Krankenhaus zu betreten oder dort zu arbeiten. Die Rechtmäßigkeit dieses Verbots hat das OVG NRW nun bestätigt.

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AUSGABE: CB 11/2022, S. 1 · ID: 48588206

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