Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief

InfektionsschutzUngeimpfte Kliniksekretärin scheitert mit Eilantrag: Gesundheitsamt durfte Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen

Abo-Inhalt20.09.20229115 Min. Lesedauer

| Das vom Gesundheitsamt Gelsenkirchen gegen eine nicht gegen COVID-19 geimpfte Krankenhaussekretärin verhängte Verbot, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder dort tätig zu werden, bleibt gültig. Die Sekretärin scheiterte mit ihrem Eilantrag auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). |

Da die Sekretärin dem Klinikträger keinen Impfnachweis gegen COVID-19 vorgelegt hatte, hatte dieser das Gesundheitsamt informiert (vgl. CB 08/2022, Seite 8 und CB 03/2022, Seite 6). Das Gesundheitsamt hatte der Sekretärin daraufhin verboten, das Krankenhaus zu betreten oder dort zu arbeiten. Die Rechtmäßigkeit dieses Verbots hat das OVG NRW nun bestätigt.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 11/2022, S. 1 · ID: 48588206

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte