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CBChefärzteBrief
Dez. 2022

WahlleistungenChefarztbehandlung läuft, Chefarzt geht in Urlaub – gesamte Wahlleistungsvereinbarung unwirksam?

Abo-Inhalt12.10.20229420 Min. LesedauerVon Beantwortet von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Frage: „Unser Chefarzt (Innere Medizin) ist während der noch andauernden Behandlung eines Wahlleistungspatienten in Urlaub gegangen. Die Behandlung durch den Chefarzt dauerte eine Woche. Die Stellvertretervereinbarung (Individualvereinbarung) wurde am ersten Urlaubstag des Chefarztes unterschrieben. Die private Krankenversicherung (PKV) des Patienten hält nun die gesamte Wahlleistungsvereinbarung für unwirksam – zu Recht? Können wir wenigstens die Leistungen abrechnen, die der Chefarzt selbst erbracht hat? Haben Sie Urteile für uns?“ |

Antwort: Gegen die Abrechnung der vom Chefarzt persönlich erbrachten Leistungen dürfte unseres Erachtens nichts einzuwenden sein. Komplizierter ist es mit den Leistungen, die auf Basis der Individualvereinbarung erbracht wurden. Ohne genauere Kenntnis des Einzelfalls ist an dieser Stelle nur eine allgemeine Antwort möglich.

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AUSGABE: CB 12/2022, S. 14 · ID: 48632765

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