Dez. 2022
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PalliativversorgungSterbehilfe in Österreich seit dem 01.01.2022 liberalisiert – die Relevanz für deutsche Chefärzte
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| Österreich hat zum 01.01.2022 die Gesetzgebung zum assistierten Suizid liberalisiert und weitgehend an die deutsche Rechtslage (CB 06/2019, Seite 2 ff.) angepasst. Nicht liberalisiert wurde dagegen die Rechtslage zur Tötung auf Verlangen. Hintergrund ist ein Urteil (österreichisch: das Erkenntnis) des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11.12.2020 (Az. G 139/2019-71). Die Entscheidung ist auch für deutsche Chefärzte relevant, wenn in deren Abteilung österreichische Ärzte eingesetzt oder österreichische Staatsangehörige medizinisch versorgt werden, die fälschlicherweise noch von der alten Rechtslage ausgehen. |
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AUSGABE: CB 12/2022, S. 11 · ID: 48649247
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