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DRG-AbrechnungStrafzahlungen nach MD-Abrechnungsprüfung – keine Verrechnung mit unstreitigen Forderungen
| Seit dem 01.01.2022 gilt § 275c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Stellt der Medizinische Dienst (MD) in einem Krankenhaus eine fehlerhafte Abrechnung fest, muss nicht nur die zu viel gezahlte Vergütung zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird noch eine Aufschlagszahlung fällig (CB 04/2022, Seite 4 f.). Eine Krankenkasse hatte die Beträge dieser Aufschlagszahlungen mit anderen – unstreitigen – Vergütungsforderungen der Krankenhäuser verrechnet. Diese Praxis hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf für unzulässig erklärt (Urteil vom 04.10.2022, Az. S 15 KR 1185/22 KH u. a.). Das Urteil ist auch für Chefärzte relevant, weil diese regelmäßig auch für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung verantwortlich gemacht werden. |
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AUSGABE: CB 12/2022, S. 6 · ID: 48659595