Apr. 2024
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HaftungsrechtBGH: Diese Vorkehrungen sind in der Pflege sturzgefährdeter Patienten zu treffen
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| Wenn ein Patient im Krankenhaus stürzt und Haftungsansprüche macht, geht es um die Frage, ob juristisch eine Pflichtverletzung des Personals vorliegt. Wurde das Sturzrisiko richtig eingeschätzt? Hätte der Sturz vermieden werden können? Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14.11.2023 (Az. VI ZR 244/21) maßgebliche Feststellungen getroffen – zu einem Fall, wie er jeden Tag in der Klinik passieren kann. Der Chefarzt als medizinisch Gesamtverantwortlicher seiner Abteilung steht hier in besonderer rechtlicher Verantwortung. |
Inhaltsverzeichnis
- Sturz der Patientin führt zur Mehrfachamputation
 - Vorwurf: Essen hätte im Bett angereicht werden müssen
 - Anders als die Vorinstanz sieht der BGH die Verantwortung auf der Behandlerseite
 - BGH betont die Verantwortung des Krankenhausträgers für das eingesetzte Pflegepersonal
 - Geben Sie als Chefarzt die richtigen Anweisungen!
 
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AUSGABE: CB 4/2024, S. 12 · ID: 49958607
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