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CBChefärzteBrief
Apr. 2024

HaftungsrechtBGH: Diese Vorkehrungen sind in der Pflege sturzgefährdeter Patienten zu treffen

Abo-Inhalt20.03.20241117 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Wenn ein Patient im Krankenhaus stürzt und Haftungsansprüche macht, geht es um die Frage, ob juristisch eine Pflichtverletzung des Personals vorliegt. Wurde das Sturzrisiko richtig eingeschätzt? Hätte der Sturz vermieden werden können? Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14.11.2023 (Az. VI ZR 244/21) maßgebliche Feststellungen getroffen – zu einem Fall, wie er jeden Tag in der Klinik passieren kann. Der Chefarzt als medizinisch Gesamtverantwortlicher seiner Abteilung steht hier in besonderer rechtlicher Verantwortung. |

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AUSGABE: CB 4/2024, S. 12 · ID: 49958607

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