Apr. 2024
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Steuer- und ErbrechtKrankheit, Erwerbsunfähigkeit und Tod: So sorgen Sie als Chefarzt vor
Abo-Inhalt14.03.20241048 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst sowie RA, FA StR und ErbR und Notar Dr. Gunnar Glaser, Bochum
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Hinweis an Redaktion
| Auch (Chef-)Ärzte sind nicht vor Krankheit, Erwerbsminderung bis hin zur Erwerbsunfähigkeit oder auch vor vorzeitigem Ableben geschützt. Die wenigsten setzen sich mit diesen negativen Ereignissen gern auseinander, was ihren Eintritt weder verzögert noch verhindert. Auch durch Vorsorgeuntersuchungen wird der Patient nicht eher krank, vielmehr besteht im Ernstfall die Hoffnung auf Schadensbegrenzung. |
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AUSGABE: CB 4/2024, S. 15 · ID: 49921690
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