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CBChefärzteBrief

KrankenhausabrechnungKein Platz im Hospiz frei? Krankenhaus hat Vergütungsanspruch für Weiterbehandlung!

Abo-Inhalt02.06.20254 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Hin und wieder kommt es vor, dass ein Patient nach der Krankenhausbehandlung in einer anderen Einrichtung (z. B. Reha-Klinik, Hospiz) weiterbehandelt werden muss. Was aber, wenn in der entsprechenden Einrichtung keinen Platz frei ist? Schon am 19.11.2019 hatte das Bundessozialgericht (BSG) festgestellt, dass ein Krankenhaus trotz fehlender Behandlungsbedürftigkeit einen Vergütungsanspruch für eine Reha-Behandlung nach dem Rechtsgedanken des § 76 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V hat (sog. „Reha-Notfall-Entscheidung“; CB 03/2020, Seite 2 f.). Ein Sozialgericht hat diesen Rechtsgedanken nun auf die stationäre Hospiz-Notfallbehandlung übertragen und einen Vergütungsanspruch des Krankenhauses bejaht (Sozialgericht (SG) Leipzig, Urteil vom 26.11.2024, Az. S 3 KR 1024/21). |

ID: 50403329

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