Neurologie
Darf die neurologische Untersuchung nach Nr. 800 GOÄ auch an qualifiziertes nicht ärztliches Personal delegiert werden?
Frage: „Wir haben auf unserer Stroke Unit einen Wahlleistungspatienten behandelt. Darf die Untersuchung nach Nr. 800 GOÄ nur an einen Arzt oder auch an das qualifizierte Assistenzpersonal auf der Stroke Unit delegiert werden?“