Apr. 2022
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ImmobilienPflichten des Erben zur Modernisierung oder Sanierung von Immobilien
Abo-Inhalt21.03.2022740 Min. LesedauerVon RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht,
Fachberater für Unternehmensnachfolge, LL.M. M.M., Brilon
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Hinweis an Redaktion
Politischer Wille zur Steigerung der Energieeffizienz
| Der Wille, den Klimaschutz voranzutreiben, ist auf allen politischen Ebenen erkennbar. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wird als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz gesehen. Gesetzliche Regelungen, die den Immobilieneigentümer zu entsprechenden baulichen Maßnahmen verpflichten, können zu bösen Überraschungen aufseiten des Erben führen, der regelmäßig etwas anderes als eine Sanierung im Kopf hat. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Energetische Anforderungen gemäß dem GEG
- 3. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen für Bestandsgebäude
- 4. Ausnahmeregelung für selbst bewohnte Wohnungen
- 5. Auslösung der Zwei-Jahres-Frist
- 6. Begründung der Zwei-Jahres-Frist
- 7. Erben bleiben unberücksichtigt
- 8. Eigentumswechsel erfasst auch Übertragungen zu Lebzeiten
- 9. Reaktionsmöglichkeiten des Erben
- 10. Sonstiges
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AUSGABE: EE 4/2022, S. 64 · ID: 47785209
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