Apr. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2022 abgeschlossen.
ImmobilienPflichten des Erben zur Modernisierung oder Sanierung von Immobilien
Abo-Inhalt21.03.2022740 Min. LesedauerVon RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht,
Fachberater für Unternehmensnachfolge, LL.M. M.M., Brilon
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Politischer Wille zur Steigerung der Energieeffizienz
| Der Wille, den Klimaschutz voranzutreiben, ist auf allen politischen Ebenen erkennbar. Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wird als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz gesehen. Gesetzliche Regelungen, die den Immobilieneigentümer zu entsprechenden baulichen Maßnahmen verpflichten, können zu bösen Überraschungen aufseiten des Erben führen, der regelmäßig etwas anderes als eine Sanierung im Kopf hat. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Energetische Anforderungen gemäß dem GEG
- 3. Gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen für Bestandsgebäude
- 4. Ausnahmeregelung für selbst bewohnte Wohnungen
- 5. Auslösung der Zwei-Jahres-Frist
- 6. Begründung der Zwei-Jahres-Frist
- 7. Erben bleiben unberücksichtigt
- 8. Eigentumswechsel erfasst auch Übertragungen zu Lebzeiten
- 9. Reaktionsmöglichkeiten des Erben
- 10. Sonstiges
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: EE 4/2022, S. 64 · ID: 47785209
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion