Erbscheinsverfahren
Keine Verfahrensaussetzung beim Prozessgericht bis zum Ende des Erbscheinsverfahrens
Das LG Braunschweig (21.10.21, 8 T 500/21, Abruf-Nr. 229854) hat die Frage entschieden, ob ein Erbscheinsverfahren ein vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. d. § 148 ZPO ist und deshalb das Verfahren vor dem Prozessgericht auf Antrag ...