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NachlasspflegschaftPrüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts zur Vergütung des Nachlasspflegers

Abo-Inhalt20.04.20234543 Min. Lesedauer

| Das OLG Celle hat über eine Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung einer Nachlasspflegerin entschieden. |

Das Nachlassgericht hatte im Festsetzungsantrag einen Stundensatz von 120 EUR ohne jegliche Begründung und Prüfung der Abrechnung festgesetzt. Auf die Beschwerde hat das OLG Celle (29.11.22, 6 W 145/22, Abruf-Nr. 234749) den Festsetzungsbeschluss sowie den Nichtabhilfebeschluss aufgehoben und dem Nachlassgericht aufgegeben, über den Vergütungsantrag der Nachlasspflegerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass

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AUSGABE: EE 5/2023, S. 74 · ID: 49320370

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