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SchenkungReichweite der Schranke des § 2287 BGB bei einem Erlassvertrag

Abo-Inhalt21.08.2024990 Min. Lesedauer

| Im Rahmen einer Berufung hat das OLG Oldenburg nach § 522 Abs. 2 ZPO zur Problematik Stellung genommen, wann ein Missbrauch der Verfügungsmacht des Erblassers durch eine Schenkung i. S. d. § 2287 Abs. 1 BGB vorliegt (OLG Oldenburg 10.7.24, 3 U 14/24, Abruf-Nr. 243255). |

Die Parteien sind Geschwister. Die Klägerin ist alleinige Vertragserbin ihrer letztversterbenden Mutter (Erblasserin). Die Klägerin begehrt im Hinblick auf einen Erlassvertrag die Zahlung nicht geleisteter Kaufpreisraten von dem Beklagten, an den die Erblasserin ein Grundstück im Wert von 300.000 EUR gegen Ratenzahlung veräußert hatte. Aufgrund eines Erlassvertrages mit der Erblasserin hat der Beklagte die Zahlungen eingestellt. Die Klägerin begehrt mit der Klage die rückständigen Ratenzahlungen.

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AUSGABE: EE 9/2024, S. 145 · ID: 50126288

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