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VersicherungenTod des Kunden eines Versicherungsmaklers: Das gilt für die Erben

Abo-Inhalt01.07.20226341 Min. LesedauerVon Dr. Peter Loibl, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G., Dortmund

| Mit dem Tod einer Person sind meist zahlreiche Lebensbereiche betroffen, die teils unterschiedliche (erb)rechtliche Betrachtungen erfordern – so etwa, wenn ein Erblasser einen Versicherungsmakler beauftragt hatte, für ihn einzelne oder sämtliche seiner Versicherungsangelegenheiten zu regeln. Stirbt der Maklerkunde, stellt sich für die Erben die Frage, wer Vertragspartner bzw. Bevollmächtigter in Bezug auf den Maklervertrag/-auftrag bzw. die Maklervollmacht ist und welche Rechtsfolgen bzw. Optionen sich für die Erben ergeben. Dieser Beitrag erläutert Ihnen die Details. |

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AUSGABE: EE 7/2022, S. 119 · ID: 48407340

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