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ErbschaftsteuerDie Begünstigung für Wohnungsunternehmen: Diskussionen dürften wieder Fahrt aufnehmen!
| Die Ausnahmeregelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG spielt in der Praxis für die Übertragung großer Immobilienvermögen eine tragende Rolle. Ihre Anwendung ist derzeit davon gekennzeichnet, dass die Finanzverwaltung diese i. d. R. in Abhängigkeit von dem Überschreiten der „300-Wohnungen-Grenze“ gewährt, weil nach ihrer Auffassung erst dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO für die Erfüllung des notwendigen Hauptzwecks erforderlich sein soll. Die Gerichte messen der Anzahl der vermieteten Immobilien dagegen keine besondere Bedeutung bei. Die Diskussion darüber, welche Sichtweise die richtige ist, dürfte nun wieder neu entfacht werden. So hat sich das FG Münster jüngst mit Urteil vom 11.10.24 positioniert. |
AUSGABE: ErbBstg 4/2025, S. 99 · ID: 50354984