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Vorweggenommene ErbfolgeEntgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
| Bereits im Jahr 2014 hatte der BFH entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG beim Nießbrauchsverpflichteten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung darstellen (BFH 18.11.14, IX R 49/13, BStBl II 15, 224). Dagegen war die steuerliche Berücksichtigung solcher Ablösezahlungen auf der Seite des Nießbrauchsberechtigten bisher ungeklärt. Mit seiner Entscheidung vom 20.9.24 (IX R 5/24) hat der BFH diese Streitfrage nun für den Fall geklärt, dass bereits bei der Bestellung des Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auf den (neuen) zivilrechtlichen Gesellschafter und Nießbrauchsverpflichteten übergeht. |
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AUSGABE: ErbBstg 4/2025, S. 95 · ID: 50349919