Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

ErbschaftsteuerSteuerstundung für Wohnimmobilien – seit dem 1.1.25 lukrativer denn je

Abo-Inhalt02.04.20258 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise ist die Erbschaftsteuer binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Doch es gibt Ausnahmen. Eine davon enthält § 28 Abs. 3 ErbStG. Danach kann die auf Wohnimmobilien entfallende Steuer auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet werden, soweit die Steuer nur durch Verkauf der Immobilie aufzubringen ist. Weil der Anwendungsbereich der Steuerstundung ab dem 1.1.25 erheblich erweitert und verbessert wurde, ergibt sich für ErbBstg der Anlass, die Regelungen für die Steuerstundung nochmals eingehend zu beleuchten. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ErbBstg 4/2025, S. 91 · ID: 50306536

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte