Okt. 2025
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Steuerbefreiung nach § 13a ErbStGZählen Vergütungen an Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Lohnsumme?
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entscheidung
FG Münster| Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020 mit zu berücksichtigen – wie das FG Münster jüngst in seinem Urteil vom 15.4.25 (3 K 483/24 F) klargestellt hat. |
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AUSGABE: ErbBstg 10/2025, S. 240 · ID: 50534232
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