VermögenssicherungFreie Rückforderungsrechte von Schenkungen als probates Mittel in der Gestaltungspraxis
| Vermögensübertragungen sind häufig von Unsicherheiten begleitet. Diesen Unsicherheiten wird durch die Vereinbarung von Rückforderungs- oder Widerrufsvorbehalten im jeweiligen Übertragungsvertrag Rechnung getragen. Rückforderungsgründe können entweder in einem abschließend bestimmten Katalog im Vertrag zusammengefasst sein oder als freies Rückforderungsrecht vereinbart werden. Gerade Letzteres sollte in der Gestaltungsberatung nicht übersehen werden, um bedarfsgerechte Gestaltungen zu ermöglichen ermöglichen (zu freien Rückforderungsrechten im Schenkungsvertrag aus zivilrechtlicher Sicht siehe Stein, ErbBstg 26, 21 ff.). |
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AUSGABE: ErbBstg 10/2025, S. 247 · ID: 50529645
