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UnterbringungErhöhte Begründungsanforderungen für lange Unterbringung

Abo-Inhalt27.06.20226470 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine solche von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Das hat der BGH aktuell entschieden. |

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AUSGABE: FK 8/2022, S. 134 · ID: 48411036

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